Corona: Maskenpflicht in der Heilmittelpraxis

Alles Wichtige, was Sie rund um Masken, Maskenarten und Maskentragen für Ihre Mitarbeiter und Patienten beachten müssen (Stand 28.11.2021)

1. Maskenwahl für Mitarbeiter

NEU seit 24.11.2021: BGW aktualisiert und verschärft Regeln zum Atemschutz für Therapeuten
Bei der Maskenwahl für Mitarbeiter einer Heilmittelpraxis müssen Sie sich in erster Linie an den aktuellen Arbeitsschutzstandard der BGW halten. Dieser wurde am 24.11.2021 um eine neue Regelung zum Atemschutz für Mitarbeiter ergänzt.

Aus der bisherigen Empfehlung wird eine Pflicht
Therapeuten müssen bei kritischem Patientenkontakt ohne Sicherheitsabstand von 1,5 Meter eine FFP2-Maske tragen. Bei Behandlungen ohne körpernahen Kontakt müssen Therapeuten mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Hier finden Sie das Schreiben der BGW vom 24.11.2021: Ergänzende Regelung zum Atemschutz
Mehr zu den AHA+L Regeln nach BGW-Standard erfahren Sie, indem Sie auf die grüne Verlinkung klicken.

Zusätzlich müssen Länderverordnungen beachtet werden
Zusätzlich zu den Regeln der BGW müssen Sie die Angabe der jeweiligen Länderverordnung für die Wahl der Maske in geschlossenen Räumen und bei körpernahen Dienstleistungen beachten und einhalten.

In der Tabelle unter diesem Artikel finden Sie eine aktuelle Übersicht dazu, welche Maske Therapeuten wann vorgeschrieben ist. In der Tabelle sind sowohl der BGW-Arbeitsschutzstandard als auch die aktuellen Regeln der Verordnungen der 16 Bundesländer beachtet (Stand 28.11.2021).

Wichtig:
Bei Hausbesuchen in Pflegeheimen und Einrichtungen gilt FFP2-Maskenplficht für Therapeuten.


2. Maskenwahl für Patienten (Verordnung und Privatzahler)

Welche Masken Patienten in Ihrer Praxis tragen müssen, ist durch die jeweilige Länderverordnung Ihres Bundeslandes geregelt. Grundsätzlich gilt deutschlandweit die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen und bei körpernahen Dienstleistungen. Darüber hinaus gilt in einigen Bundesländern ab steigender Warnstufe auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Patienten.

Maskenpause zu Behandlungszwecken unter Schutzmaßnahmen erlaubt
Die Maske darf zu therapeutischen Zwecken für die Zeit der Behandlung vom Patienten abgesetzt werden. Das soll laut BGW unter folgenden Schutzmaßnahmen passieren:

In der Tabelle unter diesem Artikel finden Sie auch eine Übersicht über die Maskenwahl für Patienten und Selbstzahler je nach Länderverordnung Ihres Bundeslandes.

3. Übersicht zur Maskenpflicht in der Heilmittelpraxis

  • Beachten Sie neben der Tabelle bitte immer auch Ihre aktuellen regionalen Regelungen. Mit steigender Warnstufe können einzelne Landkreise bis hin zu gesamten Bundesländern weitere Regeln zur Maskenpflicht (beispielsweise FFP2-Maskenpflicht) erlassen.
  • Eine Erläuterung der Warnstufen finden Sie hier: Corona – Erläuterung der bundesweiten Warnstufen